Seelische Folgen nach einer Abtreibung
Bei dem traumatisierenden Eingriff der Abtreibung vollbringt die schwangere Frau einen widernatürlichen Akt, der ihrem weiblichen Sein und Wesen und einer möglichen Erfüllung ihrer weiblichen Rolle, nämlich der Mutter, diametral entgegen läuft. Die durch die Abtreibung ausgelöste Identitätskrise ist sehr schwer.
Mögliche psychische Spätfolgen nach einer Abtreibung werden von ihrem hohen Prozentsatz befragter Frauen bejaht. Dazu gehören Reue- und Schuldgefühle, Selbstvorwürfe, Stimmungsschwankungen, Depressionen, unmotiviertes Weinen, Angstzustände, schreckhafte Träume und Selbstmorddrohungen bis hin zum vollendeten Selbstmord.
Frauen, die abgetrieben haben, praktizieren 4 Psychomechanismen um seelische Spätfolgen nach einer Abtreibung abzuwehren bzw. zu verdrängen:
Bei der Verdrängung wird das traumatisierende Abbruchgeschehen vom Bewusstsein ins Unterbewusste geschoben. Alles, was verdrängt ist, ist aber nicht verarbeitet. Daher setzen bei der Verdrängung sehr oft funktionelle Störungen ein, d.h. der seelisch nicht verarbeitete Eingriff reagiert sich auf der körperlichen Ebene ab.
Bei der Verleugnung wird die Abtreibung nicht verdrängt, sondern total verneint.
Mit dem Psychomechanismus der Projektion schiebt die Frau die Schuld für die Abtreibung von sich weg auf eine andere Person, die sie in die Abtreibung gedrängt oder dazu animiert hat.
Bei der Rechtfertigung bekennen sich die Frauen öffentlich schuldig, dass sie abgetrieben haben, z.B. in Presse oder Fernsehen. Viele andere haben auch abgetrieben. Was viele tun, kann nicht falsch und böse sein.
Der Psychomechanismus der Konfrontation ist die Möglichkeit, seelisch nach einer Abtreibung wieder in die Balance zu kommen. Die Konfrontation läuft in 4 Phasen ab:
1) Die Frau steht zu ihrer Schuld,
2) Empfindet Reue,
3) Trauert um ihr ungeborenes Kind,
4) Die Frau versucht die Abtreibung in einer anderen Form wieder gut zu machen.
Wir sehen, dass der Schwangerschaftsabbruch keine psychosozialen Probleme löst. Die Probleme bleiben meist weiter bestehen und das Risiko der schweren Schädigung der Frau, die ihr Kind abtreiben ließ, kommt neu und erschwerend hinzu.
(Quelle: Idea-Dokumentation 6/2003)